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Gewerbesteuer Grundlagen

Gewerbesteuerbetrag

Der Gewerbesteuerertrag richtet sich stets nach der Rechtsform eines Unternehmens und
nach der Höhe des Hebesatzes der Gemeinde

Da anfallende Gewerbesteuer (GewSt) gemäß Gewerbesteuergesetz (GewStG) direkte Einnahmen der Gemeinden sind, werden diese mittels eines Hebesatzes,
festgelegt. Diese sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich, liegen aber nie unter 200 %. Größere Orte haben wiederum mindestens 400 % Hebesatz.

Einer Besteuerung unterliegen im Grunde alle Gewerbebetriebe, wobei jedoch die Rechtsform unterschiedliche Freibeträge aufweisen.

Höhe des jährlichen Freibetrages...

Beträgt der jährliche Freibetrag bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften 24.500 Euro, sind für Kapitalgesellschaften keine Freibeträge vorgesehen. Juristische Personen des Öffentlichen Rechts bilden eine Ausnahme. Für diese gilt ein Freibetrag von 5000 Euro.

Auf die Ausgangsbasis herangezogener Gewerbeerträge, können Hinzurechnungen aber auch Kürzungen erfolgen. Diese werden auf volle Hundert Euro abgerundet - können jedoch nicht kleiner als Null sein.

Berechnung des Steuermessbetrages...

Ein positiver Betrag der nach Abzug des Freibetrages verbleibt, wird zur Berechnung des Steuermessbetrages mit der Gewerbesteuer-Messzahl (3,5 %) multipliziert.
Dieser erzielte Steuermessbetrag bildet die Grundlage, auf welcher die jeweilige Gemeinde die tatsächliche Höhe der Gewerbesteuer mittels ihres Hebesatzes berechnet.

Höhe der Anrechnung auf die Einkommensteuer...

Seit 2008 bekommen Einzelunternehmer sowie Gesellschafter von Personengesellschaften bis zum 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrages auf die Einkommensteuer angerechnet. Für diese Gruppe sind bei einer Gewerbesteuer mit einem Hebesatz von bis zu 380 %, keine weiteren Belastungen vorgesehen.