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Alle Hebesätze ansehenWas ist die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer (GewSt) ist eine der wichtigsten Steuern im deutschen Steuersystem und stellt für Städte und Gemeinden die bedeutendste eigenständige Einnahmequelle dar. Im Jahr 2024 nahmen die deutschen Kommunen rund 70 Milliarden Euro durch die Gewerbesteuer ein. Mit diesen Mitteln finanzieren die Gemeinden kommunale Aufgaben wie Infrastruktur, Schulen, Kindergärten, Feuerwehr und öffentliche Einrichtungen.
Anders als die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, die an den Bund und die Länder fließen, verbleibt die Gewerbesteuer vollständig bei der jeweiligen Gemeinde, in der das Unternehmen seinen Sitz oder eine Betriebsstätte hat. Das macht sie zu einer sogenannten Realsteuer oder Objektsteuer – sie knüpft an das Objekt „Gewerbebetrieb" an, nicht an die persönlichen Verhältnisse des Unternehmers.
Wer muss Gewerbesteuer zahlen?
Grundsätzlich sind alle Gewerbebetriebe in Deutschland gewerbesteuerpflichtig. Dazu zählen:
- Einzelunternehmen mit gewerblicher Tätigkeit
- Personengesellschaften (OHG, KG, GbR mit gewerblicher Tätigkeit)
- Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) – diese gelten kraft Rechtsform immer als Gewerbebetrieb
Nicht gewerbesteuerpflichtig sind hingegen Freiberufler (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Journalisten, Künstler) sowie Land- und Forstwirte. Diese Berufsgruppen unterliegen zwar der Einkommensteuer, jedoch nicht der Gewerbesteuer.
Der Gewerbesteuerhebesatz – regionale Unterschiede mit großer Wirkung
Eine Besonderheit der Gewerbesteuer ist der kommunale Hebesatz. Jede Gemeinde legt diesen Steuersatz selbst fest, was zu erheblichen regionalen Unterschieden führt. Der gesetzliche Mindesthebesatz liegt bei 200 % (§ 16 Abs. 4 GewStG), eine Obergrenze existiert nicht.
In der Praxis reicht die Spanne von günstigen 230 % in kleinen Gemeinden wie Baierbrunn bei München bis zu über 500 % in einigen Großstädten. Beispiele für aktuelle Hebesätze (Stand 2025):
- München: 490 %
- Berlin: 410 %
- Frankfurt am Main: 460 %
- Monheim am Rhein: 250 %
- Grünwald (bei München): 240 %
Diese Unterschiede können bei der Standortwahl für Unternehmen eine entscheidende Rolle spielen. Ein Unternehmen mit hohem Gewerbeertrag kann durch die Wahl eines Standorts mit niedrigem Hebesatz jährlich mehrere tausend Euro sparen. Allerdings prüfen die Finanzbehörden zunehmend, ob ein Unternehmen tatsächlich von dem angegebenen Standort aus betrieben wird – reine Briefkastenanschriften werden nicht anerkannt.
Rechtliche Grundlagen
Die Gewerbesteuer ist im Gewerbesteuergesetz (GewStG) geregelt. Ergänzend gelten die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV) sowie die Gewerbesteuer-Richtlinien (GewStR). Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer ist in § 35 EStG festgelegt.
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